Autor: JaegerAutor

  • Jägerprüfung September 24 AJN

    Wir gratulieren allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur bestandenen  Jägerprüfung im September 2024.

    Eine besonderer Glückwunsch geht an Herrn Ertel, der alle Fachbereiche mit der Note sehr gut abschloss.

     

    Wir wünschen Ihnen allen viel Freude auf der Jagd und ein kräftiges Waidmannsheil!

    Ihr AJN Team

  • Jägerprüfung AJN April 2024

    Schulleiter Dr. Bernhard Feichtner gratulierte nach der Jägerprüfung im April 2024 den frisch gebackenen Jungjägern/-innen zu ihrer erfolgreich abgelegten Jägerprüfung.

    Frau Zajonz

    und Herrn Schley

    überreichte der Schulleiter jeweils ein Wildkochbuch mit saarländischen Gerichten für ihre herausragenden Prüfungsergebnisse.

    Der älteste Prüfling der AJN legte mit 82 Jahre die Prüfung erfolgreich ab. Auch hierzu herzlichen Glückwunsch!

    Die Teilnehmer der Jagdkurse bedankten sich Ihrerseits für die sehr gute Ausbildung mit jeweils einem Präsent bei den Ausbildern. Die Präsente wurden vom Schulleiter mit herzlichem Dank angenommen.

  • AJN anerkannt für Bildungsurlaub

    Jägerausbildung/Falknerausbildung AJN als Bildungsurlaub anerkannt.

    AJN kann Freistellungsbescheide ausstellen

    So können Sie eigene Urlaubstage sparen und bekommen dafür bis zu 6 Tage Bildungsurlaub von ihrem Arbeitgeber.

    Freistellungsbescheinigungen für Bildungsurlaub können nur vom Ministerium anerkannte Institutionen für ihre Ausbildung auszustellen. Die zertifizierte Akademie für Jagd & Naturschutz (AJN) wurde hierzu befugt.

    Wie erfolgt die Antragstellung?

    Nach der verbindlichen Anmeldung zur Jägerprüfung bekommen Sie (auf Antrag)  von der AJN eine Kopie des Nachweises über die Freistellungsfähigkeit des Jagdkurses und beantragen eine Freistellung beim ihrem Unternehmen. 

    Dem Antrag sind die Ausschreibung der Veranstaltung und der Nachweis über die Freistellungsfähigkeit beizufügen.

    Die Jägerausbildung bei der AJN ist eine Veranstaltung, die als freistellungsfähig belegt werden kann.

     

  • Zertifizierung

    AJN:  Höchste nationaler und internationaler Qualitätsstandard mit einer DIN ISO wurde wieder erreicht.

    „Qualität ist das Maß aller Dinge“ unter diesem Motto stellte sich die AJN,  Akademie für Jagd & Naturschutz in Gräfinthal erneut der Rezertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015.

    Die Zertifizierung wurde trotz der sehr hohen Mehrbelastung  durch die erschwerten Unterrichtsbedingungen durchgeführt um den eigenen hohen Anspruch auch sichtbar zu machen.

    Bei der Prüfung der Arbeitsabläufe, Prozessbeschreibungen, Sichtung der Räumlichkeiten und Lehrunterlagen bescheinigte der Auditor der DQS eine ausgezeichnete Lehrgangsqualität mit höchster Kundenzufriedenheit und ein hervorragendes, umfassendes Hygienekonzept zur Vermeidung von Infektionen.

    Der hohe Qualitätsstandard wurde gesichert, ja sogar noch erweitert, sodass der Auditor das Zertifikat für die nächsten drei Jahre übergab und damit der höchste nationale und internationale Qualitätsstandard mit einer DIN ISO Zertifizierung wieder erreicht wurde.

    Ulrich Seisler (QM Beratung), Dr Bernhard Feichtner,(Schulleitung) Norbert Uttner (DQS Auditor) bei der Übergabe der Zertifizierungsurkunde

    Ulrich Seisler (QM Beratung), Dr Bernhard Feichtner, (Schulleitung), Norbert Uttner (DQS Auditor) bei der Übergabe der Zertifizierungsurkunde

  • Exklusivkurse AJN 2022

    Exklusivkurse AJN 2022

     

     

    1 – max. 4 Teilnehmer

    Exklusivkurs  (2 Wochen), optimales Lernen

    • Grundschulung maximal 1 – 4 Teilnehmer
    • Dies gewährleistet einen großen Lernerfolg.
    • In der Grundschulung im A-Teil (Dauer 8 Tage) wird der gesamte Grundstoff durchgearbeitet
    • B-Teil mit Wiederholung des gesamten Stoffs dauert 8 Tage

     

     

    Termine 2022 Exklusivkurse A-Teil:

    A-Teil  – Kursgröße 1 bis max. 4 Personen

    Ausbildungsdauer:  7 Tage

     

    A-Teil:           22.01.2022 – 29.01.2022     ausgebucht

    A-Teil:           19.03.2022 – 26.03.2022     gelaufen

    A-Teil:           14.05.2022 – 21.05.2022     ausgebucht

    A-Teil:           02.07.2022 – 09.07.2022     neu; aufgrund der hohen Nachfrage

    A-Teil:           24.09.2022 – 01.10.2022    

    A-Teil:           13.11.2022 – 20.11.2022

     

    B – Teil: Endschulung in der Gruppe

    Ausbildungsdauer:  7 Tage mit direkt anschließender Jägerprüfung

    Termin frei wählbar

     

    1. Prüfung:   18.02. – 27.02.2022

    2. Prüfung   15.04. –  24.04.2022

    3. Prüfung    10.06. – 19.06.2022

    4. Prüfung    29.07. –  07.08.2022

    5. Prüfung    26.08. – 04.09.2022

    6. Prüfung    21.10.  –  30.10.2022

    7. Prüfung    02.12.  –  11.12.2022

     

     

  • Jägerprüfung erfolgreich, auch unter Beachtung der Hygienevorschriften

    Vom 12 bis 13. Juni 2020 fand wieder eine Jägerprüfung an unserer Jagdschule unter Einhaltung der von der Jagdschule AJN und der Prüfungsbehörde VJS aufgestellten Hygienepläne statt.

     

    Wir gratulieren allen Lehrgangsteilnehmern zur bestanden Jägerprüfung und bedanken uns für das disziplinierte Verhalten bzgl. der Hygienevorgaben und deren Einhaltung.

     

    Drei Prüflingen haben in mündlichen Prüfung alle Prüfungsfächer mit 1 bestanden!

    Ein besonderer Glückwunsch geht an die drei Prüflinge , die in allen Prüfungsfächer in der mündlichen Prüfung mit der Note 1 die Prüfung absolvierten.

     

    Herzlichen Glückwunsch und Waidmannsheil auf allen Wegen.

     

    Ihr Team der Jagdschule AJN

  • Jägerprüfung AJN August 2018

    Mit Erfolg zum Jagdschein:

    Glückliche Gesichter nach erfolgreich bestandener Jägerprüfung in der Jagdschule AJN im August 2018.

    Teilnehmer des Jagdkurses in Bayern / Regensburg (1. Teil) oder aktueller Wochenendkurs, Intensiv- bzw. Kompaktkurs. Jetzt war wieder Jägerprüfung bei der AJN.

    Alle Teilnehmer bestanden die Jägerprüfung – herzlichen Glückwunsch!

  • Jägerprüfung Juli 18

    Glückliche Gesichter nach der erfolgreich bestandenen Jägerprüfung in der Jagdschule AJN im Juli 2019.

    Ob Wochenendkurs, Kurs in Bayern / Regensburg oder Intensiv- bzw. Kompaktkurs zur  Vorbereitung auf die Jägerprüfung Juli 2018:  Alle Kurse endeten nun mit der Jägerprüfung bei der AJN.

    Hier ein kleiner Ausschnitt  – auffallend und sehr positiv der hohe Frauenanteil:

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

  • Jägerprüfung Dezember 17

    Jägerprüfung Dezember 17.

    Die letzten Jagdkurse der Jagdschule AJN dieses Jahres endeten mit der Jägerprüfung Dezember 17.

     

    Glüchlich nehmen die erfolgreichen Prüfungsteilnemerinnen und -teilnehmer der Jägerprüfung Dezember 2017 die Prüfungszeugnisse entgegen. Das Team der Jagdschule AJN gratuliert allen recht herzlich zur bestandenen Jägerprüfung und wünscht allen viel Anblick und Waidmannsheil auf der Jagd.

     

  • Artikel Dr. B. Feichtner Schwarzwildbejagung im Frühjahr und Frühsommer – Hart aber fair

    Dr. Bernhard Feichtner,

    Leiter der Jagdschule AJN Saarland

    in Saarjäger März 2017

     

    Schwarzwildbejagung im Frühjahr und Frühsommer

     

    Hart aber fair

     

    Entsprechend der Durchführungsverordnung zum saarländischen Jagdgesetz ist Schwarzwild im Saarland, im Gegensatz zu allen anderen Schalenwildarten, ganzjährig bejagbar. Dennoch gilt entsprechend § 22(4) Bundesjagdgesetz, dass in den Setz-und Brutzeiten bis zum Selbständig werden der Jungtiere, die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden dürfen. Dies gilt auch für Wild ohne Schonzeit, wie z.B. für das Schwarzwild.

     

    Dennoch ist die Schwarzwildjagd auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zur Vermeidung von Wildschäden notwendig.

     

    Die Hauptfrischzeit unseres Schwarzwildes fällt in die Frühjahrsmonate. Aber bereits im Januar und Februar können vereinzelt Frischlinge bestätigt werden. Sinnvoll ist es daher, dass nach § 62 (2) DV SJG die Treibjagd auf Schwarzwild in der Zeit vom 01. Februar bis 30. Juni verboten ist.

     

    Der überwiegende Teil der Bachen frischt in den Monaten März bis Mai. Daher ist jetzt im Frühjahr besondere Vorsicht beim Abschuss des Schwarzwildes geboten. Wenige Tage vor dem Frischen sondern sich die Bachen zur Anlage der Wurfkessel  von der Rotte ab. Nach dem Frischen bleibt die Bache zunächst im Wurfkessel. Sie verlässt nach einigen Tagen den Kessel, aber in der Regel alleine, denn ihre Frischlinge liegen noch im warmen Wurfkessel.

     

    Einzelgehende Stücke können daher, unabhängig von ihrem Wildpretgewicht, insbesondere im Frühjahr / Frühsommer säugende Bachen sein, die ihre Frischlinge im Wurfkessel zurück gelassen haben.

     

    Nach unserer DV  SJG (§ 62a) dürfen künstliche Lichtquellen beim Erlegen von Schwarzwild verwandt werden, sofern diese nicht mit der Schusswaffe verbunden sind. Insbesondere auch beim Ansprechen kann die künstliche Lichtquelle im Frühjahr von großem Vorteil sein.

     

    Jedoch ist auch unter besten Lichtverhältnissen das Erkennen von angesaugten Zitzen in der Winterschwarte sehr schwierig. Wurden gar nur ein oder zwei Zitzen angesaugt, was bei Frischlingsbachen eher die Regel ist, ist das Ansprechen fast unmöglich. Die produktivsten Zitzen befinden sich beim Wildschwein hinten zwischen den Keulen und selbst im Sommer bei bestem Tageslicht sind diese nicht leicht zu erkennen. Daher sollte grundsätzlich zu dieser Jahreszeit kein einzeln gehendes Stück Schwarzwild erlegt werden, da es sich immer um eine säugende Bache handeln könnte.

     

    Hier ist Vorsicht geboten, denn bereits das billigende in Kauf nehmen des Abschusses einer säugenden Bache würde sogar eine Straftat darstellen.

     

    Gut zu bejagen und relativ einfach anzusprechen sind dagegen im Frühjahr Überläuferrotten. Insbesondere auf den Grünlandflächen sollten wir hier zur Vermeidung von Wildschäden, unabhängig vom Gewicht der Stücke, eingreifen.

     

    Auch aus Rottenverbänden, die noch keine diesjährigen Frischlinge mitführen, können schwache Stücke herausgeschossen werden. Sind dagegen bereits die diesjährigen kleinen Frischlinge im Familienverband dabei, dürfen nur nichtführende Stücke erlegt werden. Wie bereits aufgezeigt, ist aber das Ansprechen einer nicht führenden (Überläufer-) Bache fast unmöglich. Oft sind es gerade die schwächsten Stücke, die führen, da sie während der Trächtigkeit und durch das Säugen der Frischlinge an Gewicht verloren haben. Ein Schuss muss daher aus Tierschutzgründen im Allgemeinen unterbleiben.

     

    Ab einem Wildbretgewicht von etwa 10 kg können bzw. müssen wir im Frühsommer aber gerade die Frischlinge intensiv bejagen. Insbesondere auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen ist im Frühjahr und Sommer der Jagddruck zur Vermeidung von Wildschäden zu verstärken; hier können auch schon kleinere Frischlinge geschossen werden.

     

    Im Wald dagegen sollte im Frühjahr die Jagd auf Sauen reduziert werden. Mit Beginn der Bockjagd im Mai kann dann aber häufig bei guten Lichtverhältnissen ein nicht führender Überläufer sauber angesprochen und erlegt werden.

     

    Jagen wir daher in den sensiblen Frühjahrsmonaten so, dass Schäden im Feld durch Jagddruck minimiert werden und gleichzeitig der Waidgerechtigkeit und damit dem Tierschutz Rechnung getragen wird.

     

    Dr. Bernhard Feichtner

    Vorsitzender des Ausschusses für Wildtierökologie

    VJS