Unser Blog
Dr. Bernhard Feichtner,
Leiter der Jagdschule AJN Saarland
in Saarjäger März 2017
Schwarzwildbejagung im Frühjahr und Frühsommer
Hart aber fair
Entsprechend der Durchführungsverordnung zum saarländischen Jagdgesetz ist Schwarzwild im Saarland, im Gegensatz zu allen anderen Schalenwildarten, ganzjährig bejagbar. Dennoch gilt entsprechend § 22(4) Bundesjagdgesetz, dass in den Setz-und Brutzeiten bis zum Selbständig werden der Jungtiere, die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden dürfen. Dies gilt auch für Wild ohne Schonzeit, wie z.B. für das Schwarzwild.
Dennoch ist die Schwarzwildjagd auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zur Vermeidung von Wildschäden notwendig.
Die Hauptfrischzeit unseres Schwarzwildes fällt in die Frühjahrsmonate. Aber bereits im Januar und Februar können vereinzelt Frischlinge bestätigt werden. Sinnvoll ist es daher, dass nach § 62 (2) DV SJG die Treibjagd auf Schwarzwild in der Zeit vom 01. Februar bis 30. Juni verboten ist.
Der überwiegende Teil der Bachen frischt in den Monaten März bis Mai. Daher ist jetzt im Frühjahr besondere Vorsicht beim Abschuss des Schwarzwildes geboten. Wenige Tage vor dem Frischen sondern sich die Bachen zur Anlage der Wurfkessel von der Rotte ab. Nach dem Frischen bleibt die Bache zunächst im Wurfkessel. Sie verlässt nach einigen Tagen den Kessel, aber in der Regel alleine, denn ihre Frischlinge liegen noch im warmen Wurfkessel.
Einzelgehende Stücke können daher, unabhängig von ihrem Wildpretgewicht, insbesondere im Frühjahr / Frühsommer säugende Bachen sein, die ihre Frischlinge im Wurfkessel zurück gelassen haben.
Nach unserer DV SJG (§ 62a) dürfen künstliche Lichtquellen beim Erlegen von Schwarzwild verwandt werden, sofern diese nicht mit der Schusswaffe verbunden sind. Insbesondere auch beim Ansprechen kann die künstliche Lichtquelle im Frühjahr von großem Vorteil sein.
Jedoch ist auch unter besten Lichtverhältnissen das Erkennen von angesaugten Zitzen in der Winterschwarte sehr schwierig. Wurden gar nur ein oder zwei Zitzen angesaugt, was bei Frischlingsbachen eher die Regel ist, ist das Ansprechen fast unmöglich. Die produktivsten Zitzen befinden sich beim Wildschwein hinten zwischen den Keulen und selbst im Sommer bei bestem Tageslicht sind diese nicht leicht zu erkennen. Daher sollte grundsätzlich zu dieser Jahreszeit kein einzeln gehendes Stück Schwarzwild erlegt werden, da es sich immer um eine säugende Bache handeln könnte.
Hier ist Vorsicht geboten, denn bereits das billigende in Kauf nehmen des Abschusses einer säugenden Bache würde sogar eine Straftat darstellen.
Gut zu bejagen und relativ einfach anzusprechen sind dagegen im Frühjahr Überläuferrotten. Insbesondere auf den Grünlandflächen sollten wir hier zur Vermeidung von Wildschäden, unabhängig vom Gewicht der Stücke, eingreifen.
Auch aus Rottenverbänden, die noch keine diesjährigen Frischlinge mitführen, können schwache Stücke herausgeschossen werden. Sind dagegen bereits die diesjährigen kleinen Frischlinge im Familienverband dabei, dürfen nur nichtführende Stücke erlegt werden. Wie bereits aufgezeigt, ist aber das Ansprechen einer nicht führenden (Überläufer-) Bache fast unmöglich. Oft sind es gerade die schwächsten Stücke, die führen, da sie während der Trächtigkeit und durch das Säugen der Frischlinge an Gewicht verloren haben. Ein Schuss muss daher aus Tierschutzgründen im Allgemeinen unterbleiben.
Ab einem Wildbretgewicht von etwa 10 kg können bzw. müssen wir im Frühsommer aber gerade die Frischlinge intensiv bejagen. Insbesondere auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen ist im Frühjahr und Sommer der Jagddruck zur Vermeidung von Wildschäden zu verstärken; hier können auch schon kleinere Frischlinge geschossen werden.
Im Wald dagegen sollte im Frühjahr die Jagd auf Sauen reduziert werden. Mit Beginn der Bockjagd im Mai kann dann aber häufig bei guten Lichtverhältnissen ein nicht führender Überläufer sauber angesprochen und erlegt werden.
Jagen wir daher in den sensiblen Frühjahrsmonaten so, dass Schäden im Feld durch Jagddruck minimiert werden und gleichzeitig der Waidgerechtigkeit und damit dem Tierschutz Rechnung getragen wird.
Dr. Bernhard Feichtner
Vorsitzender des Ausschusses für Wildtierökologie
VJS
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